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Probiotikum
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drei veschiedene Bakterienstämme
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Präbiotikum
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Tobinamburund Cellulose
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zum gezielten Darmaufbau
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nach Antibiosen oder Parasitenbelastungen
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Dosierlöffel innenliegend
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Ergänzungsfuttermittel
Im Bereich der Lebensmittelwerbung gilt aufgrund der Health-Claims“-Verordnung (EG 1924/2006) mittlerweile ein absolutes Werbeverbot. Konsequenz dieser europarechtlichen Regelungen ist unter anderem, dass ernährungsmedizinische Wirkungen – selbst wenn sie durch aussagekräftige Studien belegt sind – erst dann ausgelobt werden dürfen, wenn sie in einem (langwierigen und kostenaufwändigen) Verfahren von den zuständigen europäischen Institutionen zugelassen wurden.
Unter anderem aus diesem Grund finden Sie zu unseren Produkten nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.