Relaxodog pro - Vermietung

24,95 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Auf Lager

Beschreibung

Entspannung mit System....Stress bye bye mit dem RelaxoPet Soundmodul jetzt zum mieten und testen.

 

Entspannung mit System -  zum Mieten. Wer von euch das Gerät erst einmal testen möchte oder es nur für kurze Zeit benötigt, hat jetzt die Gelegenheit dazu

und so funktioniert das Mieten:

  • Zeit aussuchen - in den Warenkorb
  • nach Erhalt testen 
  • Rücksendeaufkleber (im Mietpreis enthalten) anfordern, ausdrucken und zurückschicken
  • mit der Bezahlung werden die AGB`s-Mietvertrag akzeptiert

Wenn ihr nach dem Test das Mietgerät behalten wollt, werden 100% der Mietgebühr verrechnet.  Der Rückversand ist im Preis enthalten.

Ihr wollt Relaxopet für Pferd oder Katze testen - sprecht uns an.

  • für Menschen hörbar und nicht hörbar
  • pro Timer - Laufzeit 4 Stunden oder dauerhaft möglich
  • Noise Motion Funktion - selbst Aktivierung bei Stressanzeichen ( bei Bedarf )
  • LED Anzeigen
  • unabhängig von der Steckdose
  • vielseitig einsetzbar

 

Entspannung mit System....Stress bye bye mit dem RelaxoDog Soundmodul - ein Helfer neben dem Training, der unseren Fellnasen die Angst nimmt.....ob bei Gewitter, an Silvester, bei Überlastung - es gibt viele Ursachen für Stress und das dazugehörige individuelle Verhalten. Neben Management, guten Trainingsmöglichkeiten und verschiedenen Nahrungsergänzungen gibt es auch die Möglichkeit von RelaxoDog. Ob zu Hause, im Auto oder in fremder Umgebung, die Anwendung ist sehr einfach und unabhängig von einer Steckdose. Die tiefe Entspannung stellt sich durch die speziell abgestimmten Soundversionen ein sollte vorher jedoch konditioniert werden. Wir Zweibeiner haben die Wahl zwischen hörbarer Entspannungsmusik oder einer lautlosen Variante. Der Aktionsradius wird vom Hersteller mit ca. 7 m angegeben. Kurzstudien an über 940 Hunden ergaben, daß 89 % bereits in weniger als 10 Minuten eine auffällige Entspannung bei unterschiedlichen Stressoren zeigten. RelaxoPet gibt es auch für Katzen und Perde. Diese könnt ihr ebenfalls über uns bekommen, schreibt uns einfach. 

Weitere Informationen findet ihr auf der Herstellerseite: www.relaxopet.com

 

Zusätzliche Produktinformationen

Mietdauer
3 Wochen
AGB´s Miete
§ 1 Allgemeine Pflichten Der Mietvertrag kommt mit Bezahlung des Mietpreises zu Stande. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand ordnungs- und bestimmungsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben (siehe § 8). § 2 Pflichten des Mieters Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen. Der Mieter ist verpflichtet, 1. vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden; 2. den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu verwenden; 3. den Mietgegenstand ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen; § 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtliche Mietdauer genannte Zeitraum als Mindestmietzeit. Sofern keine verbindliche Festmietzeit vereinbart ist, verlängert sich die Mietzeit automatisch über die Mindestmietzeit hinaus und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät. § 4 Übergabe des Mietgegenstandes Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem zu übergeben. Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe (siehe § 8). § 5 Mietdauer und Verlängerung Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit (§ 2) an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten. § 6 Mängel des Mietgegenstandes Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter anzuzeigen. § 7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. § 8 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt mit allen Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern. Die Kosten für den Rückversand sind im Mietpreis enthalten. Der Mietgegenstand ist am letzten Kalendertag spätestens jedoch einen Tag nach der Mietdauer dem Logistikunternehmen zu übergeben. Sollte dieser Zeitpunkt auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag. Bei nicht-zurücksenden verlängert sich die Mietdauer automatisch um 7 Kalendertage und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Je 7 Kalendertage 10,00 €. Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 6 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten überlässt. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter für etwaige dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall. Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden. Die Kosten der Begutachtung werden in dem Verhältnis geteilt, in dem der Gutachter ein (Mit-)Verschulden des Mieters an der Entstehung des Schadens feststellt. § 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. § 10 Haftungsbegrenzung des Vermieters Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei * grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; * der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; * Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder * falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieter und der Bradel Zahn GbR. § 11 Datenschutz Der Vermieter richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert, verarbeitet und an die Bradel Zahn GbR übertragen werden. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden. Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen. Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Mieters kann kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden. § 12 Sonstige Bestimmungen Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht. § 13 Eigentumsvorbehalt Sämtliche Waren vom Vermieter gelieferte Waren, einschließlich der bei Reparaturen eingesetzten Ersatzteile, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. § 14 Gerichtsstand Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde bzw. Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist das am Ort der Bradel-Zahn GbR zuständige Gericht. Stand: Januar 2017